Sichere Produkte
Nicht nur industrielle Großanlagen unterliegen der Aufsicht der Gewerbeaufsicht, sondern auch Werkzeuge, technische Geräte und Maschinen, mit denen Menschen umgehen.
Gerätesicherheit und Medizinprodukte
Hersteller und Händler dürfen nur sichere technische Geräte und Medizinprodukte in den Verkehr bringen. Sie tragen die Verantwortung dafür, daß ihre Produkte so beschaffen sind, daß Benutzer und Dritte vor Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt werden. Dies ist ein maßgeblicher Beitrag zum vorbeugenden Schutz von Verbrauchern, Arbeitnehmern und Patienten. Der Sicherheitsstandard orientiert sich dabei an den EU-Richtlinien und an den europäischen Normen, die für den freien Warenverkehr im Binnenmarkt maßgebend sind.
Stichproben
Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht machen auf Märkten, in Fachgeschäften, Verbrauchermärkten und auf Messen Stichprobenkontrollen, um die Einhaltung von Sicherheitsstandards zu überprüfen.
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Die Überwachungstätigkeit der Gewerbeaufsicht ist seit 1993 mit Einführung des Binnenmarktes grenzüberschreitend. Informationen über Sicherheitsmängel an Produkten wie z. B. Haushaltsgeräte, Sportgeräte und Spielzeug werden EU-weit ausgetauscht.
Aufgaben auf einen Blick
Ihre Gewerbeaufsicht
- berät Hersteller und Importeure bei Fragen zur CE-Kennzeichnung technischer Produkte, zu europäischen Sicherheitsstandards und zum Konformitätsbewertungsverfahren
- kontrolliert technische Geräte und Medizinprodukte auf Messen und Ausstellungen und im Handel durch gezielte Stichproben
- kontrolliert technische Geräte im Einzelfall beim Hersteller oder Importeur
- nimmt als Verbraucherschutzbehörde am europaweiten EU-Schnellinformationssystem teil und zieht unsichere Produkte aus dem Verkehr.