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Willkommen bei der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg
Technik prägt unsere Welt. Sie bringt uns Fortschritt und Wohlstand, führt aber auch zu Risiken und Gefährdungen sowohl für die Menschen als auch für die Umwelt. Es gibt daher eine Vielzahl von Sicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften zum Schutz von Beschäftigten und Dritten sowie Gesetze und Regelwerke, die Zielvorgaben für die Güte von Luft und Wasser oder für Lärmimmissionen enthalten. Für die Umsetzung vor Ort sorgt die Gewerbeaufsicht bei den unteren Verwaltungsbehörden (Stadt- und Landkreise) und bei den Regierungspräsidien mit Fachleuten, die Einblick in die komplexen Technikbereiche und die gesetzlichen Bestimmungen haben.
Sie betreuen ca. 400.000 Betriebe mit über 5 Mio. Beschäftigten.
Aktuelles
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Stellenangebot beim Regierungspräsidium Freiburg Ref. 54.3/54.4
Beim Regierungspräsidium Freiburg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Abteilung 5 - Umwelt - im Referat 54.3 - Industrie/Kommunen, Schwerpunkt Abwasser - und im Referat 54.4 - Industrie,... -
Stellenangebot beim Regierungspräsidium Stuttgart Ref. 54.4
Das Regierungspräsidium Stuttgart sucht ein Bachelor of Engineering / Science (B.Eng./B.Sc.) / Diplom-Ingenieur/in (FH) (w/m/d) der Fachrichtung Verfahrenstechnik, Maschinenbau, Bau-,... -
Stellenangebot beim Landratsamt Ostalbkreis
Beim Landratsamt Ostalbkreis ist im Geschäftsbereich Umwelt und Gewerbeaufsicht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle in der Sachbearbeitung (m/w/d) im Sachgebiet Gewerbeaufsicht in... -
Stellenangebot beim Landratsamt Böblingen
Das Landratsamt Böblingen sucht für das Amt für Bauen und Umwelt im Bereich der Gewerbeaufsicht eine Sachbearbeitung im Bereich der Gewerbeaufsicht (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die... -
Stellenangebot Landratsamt Rastatt - Gewerbeaufsicht
Das Landratsamt Rastatt als Arbeitgeber? Gute Idee! Freuen Sie sich auf einen modernen und sicheren Arbeitsplatz mit attraktiven Arbeitsbedingungen bei einem der größten Arbeitgeber der Region... -
Stellenangebot Landratsamt Sigmaringen - Gewerbeaufsicht
Beim Fachbereich Umwelt und Arbeitsschutz ist ab dem 01.08.2024 eine unbefristete Stelle Sachbearbeitung im Bereich „Gewerbeaufsicht“ (w/m/d) in Teilzeit 50% zu besetzen. Die wesentlichen...
Stellenangebot beim Regierungspräsidium Freiburg Ref. 54.3/54.4
Beim Regierungspräsidium Freiburg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Abteilung 5 - Umwelt - im Referat 54.3 - Industrie/Kommunen, Schwerpunkt Abwasser - und im Referat 54.4 - Industrie,...
WeiterlesenAufgabenbezogene Ansprechstellen
Für folgende Aufgaben der Gewerbeaufsicht sind unterschiedliche Behörden zuständig:
Zuständig für Ordnungswidrigkeiten nach dem Fahrpersonalrecht sind die einzelnen Stadt- und Landkreise
Die Aufgabe der Entgeltüberwachung in der Heimarbeit wird in Baden-Württemberg von den Regierungspräsidien wahrgenommen.
Während der ersten Zeit der Ausbildung und beruflichen Tätigkeit sieht das Gesetz zum Schutz der Gesundheit der Jugendlichen [PDF; nicht barrierefrei] eine gesundheitliche Betreuung der Jugendlichen durch ärztliche Untersuchungen vom 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres vor. Die Abrechnung der ärztlichen Leistungen erfolgt über das Regierungspräsidium Tübingen.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz [PDF; nicht barrierefrei] enthält wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit der Jugendlichen weitergehende Anforderungen im Bereich von Arbeitsschutz und Arbeitszeit.
Abrechnungsstelle
Regierungspräsidium Tübingen
Ref. 54.4
Postfach 26 66
72016 Tübingen
Die Aufgaben im Bereich Chemikaliensicherheit und der Produktsicherheit werden in Baden-Württemberg vom Regierungspräsidium Tübingen wahrgenommen.
Die Zuständigkeiten im Aufgabengebiet Mutterschutz sind in Baden-Württemberg bei den Fachgruppen Mutterschutz in den Regierungspräsidien angesiedelt.
Zur Übersicht der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Fachgruppen Mutterschutz
Die Aufgaben im Strahlenschutz werden in Baden-Württemberg von den vier Regierungspräsidien wahrgenommen.
Strahlenschutzangebot der Regierungspräsidien Baden-Württemberg
Das Regierungspräsidium Tübingen ist landesweit für die Anerkennung von Kursen im Strahlenschutz nach der Röntgen- und Strahlenschutzverordnung zuständig.
Unsachgemäße ausgeführte Asbestarbeiten sind gesundheitsgefährdend für die Ausführenden und die Nachbarschaft. Sie dürfen deshalb nur von Fachbetriebe, die eine Zulassung nach der Gefahrstoffverordnung [PDF; nicht barrierefrei] haben, durchgeführt werden.
Für die Zulassung der Fachbetriebe zuständige Behörden sind die Regierungspräsidien.